Wir bieten Ihnen alle Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) nach der neuen Baustellenverordnung (BaustellV), die im Juli 1998 in Kraft getreten ist.
Leistungen in der Planungsphase:
  • Analyse der Vorplanung, Entwurfs- und Werksplanung,
  • Beraten hinsichtlich der Terminplanung,
  • Ausarbeiten eines Sicherheits- und gesundheitschutzplans (SiGe-Plan)
  • Zusammenstellen einer Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks (facility management)
Leistungen in der Bauphase:
  • Weiterleiten der Vorankündigung nach § 2 BaustellV an die Behörde
  • Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Hinwirken auf laufendes Erfassen der beteiligten Firmen und Fachplaner
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange
  • Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen

SIGEKO, Karst, SiGe-Koordinator, Baustellenverordnung, Bauherrenverpflichtung, Bauleiter, Generalunternehmer, Ingenieurbüro, Architekten, Architekturbüro, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt, Amt, BaustellV, EU, EU-Richtlinie, Koordinierung, zuverlässig, schnell, pünktlich, deutschlandweit, Sicherheit, Brandschutz, Feuerlöscher, Gesundheitsschutz, Überwachung, § 2, Bauvorhaben, Planung, Baustelle, EU-Richtlinie, Recht, Bauamt, Behörde, Baukosten, niedrig, Angebot, Erfahrung, preiswert, günstig, optimiert. SiGeKo Karst - Zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für Baustellen in ganz Deutschland nach EU-Baustellenrichtlinien (BaustellV).
Weitere Informationen:
Warum einen Sicherheitskoordinator I Gesetzliche Grundlagen zum Einsatz I Vorankündigung zum Download